Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend einen Einigungsvorschlag zum Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz I") unterbreitet.
Änderungen betreffen vor allem die so genannten Personal-Service-Agenturen: Klar gestellt wird, dass Arbeitsämter namens der Bundesanstalt für Arbeit nur dann eigene Personal-Service-Agenturen gründen dürfen, wenn zuvor weder ein Vertrag mit einem erlaubt tätigen Verleiher im Rahmen einer Ausschreibung noch in einem weiteren Schritt eine Beteiligung an einem Verleihunternehmen zu Stande gekommen ist. Mindestens einmal jährlich soll das Arbeitsamt prüfen, ob ein erneutes Vergabeverfahren einzuleiten ist. Die in den Personal-Service-Agenturen beschäftigten Arbeitnehmer sind statistisch zu erfassen.
Der im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene neue Freistellungsanspruch bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen für Stellensuche, Vermittlungsaktivitäten und Maßnahmen des Arbeitsamtes mit gestaffeltem Entgeltfortzahlungsanspruch für den Arbeitnehmer soll entfallen. Statt dessen sieht der Einigungsvorschlag die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage vor: Danach können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen bezahlte Freistellung verlangen. Parallel hierzu soll auch der im Gesetzesbeschluss vorgesehene erweiterte Urlaubsanspruch für Stellensuche, Vermittlungsaktivitäten und Maßnahmen des Arbeitsamtes entfallen.
Bis 31. Dezember 2006 (bisher 31. Dezember 2005) sollen Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr ohne sachlichen Befristungsgrund befristet eingestellt werden können.
Außerdem stellt der Vermittlungsvorschlag klar, dass vom Grundsatz der gleichen Bezahlung ("equal pay") auch dann abgewichen werden kann, wenn nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages die Anwendung der tariflichen Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbaren. Dies soll auch dann gelten, wenn nur eine Arbeitsvertragspartei nicht an den Tarifvertrag gebunden ist.
Über den Einigungsvorschlag wird der Bundestag voraussichtlich am kommenden Donnerstag abstimmen. Ein entsprechend geändertes Gesetz muss dann dem Bundesrat vorgelegt werden. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist am Freitag, den 20. Dezember 2002.
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