Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts unterbreitet.
Betreiber von Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen haben anderen Unternehmen das Versorgungsnetz unter anderem zu Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die guter fachlicher Praxis entsprechen. Der Gesetzesbeschluss des Bundestages sah eine Vermutungsregelung vor, wonach bei Einhaltung der Verbändevereinbarungen die Erfüllung guter fachlicher Praxis vermutet werden sollte. Mit dem Vermittlungsvorschlag wird diese Regelung wieder aufgelockert, um somit einen weiteren kartellbehördlichen Handlungsspielraum im Bereich der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen zu erhalten und eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zum Nachteil der Strom- und Gasverbraucher zu verhindern. Die Vermutungsregelung soll dann nicht gelten, wenn die Anwendung der Verbändevereinbarung insgesamt oder die Anwendung einzelner Regelungen der Vereinbarungen nicht geeignet ist, wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten.
Der Vermittlungsvorschlag trägt damit einerseits dem Anliegen der Verbände Rechnung, den Verbändevereinbarungen eine stärkere rechtliche Verbindlichkeit zuzuerkennen, berücksichtigt andererseits aber auch die Notwendigkeit einer weiterhin erforderlichen Kontrolle der Netznutzungsbedingungen durch die Kartellbehörden.
Über den Einigungsvorschlag muss noch der Bundestag abstimmen. Ein entsprechend geändertes Gesetz würde dem Bundesrat dann zur nächsten Sitzung am Freitag, den 11. April 2003, vorliegen.