Der heute unterbreitete Vermittlungsvorschlag zum Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummern beschränkt die Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Zuteilungsbedingungen. Er sieht unter anderem vor, dass die Regulierungsbehörde Anordnungen und andere Maßnahmen nur "im Rahmen der Nummernverwaltung" treffen kann. Die Rechte der Länder und die Befugnisse anderer Behörden sollen davon unberührt bleiben. Die Einfügung dieser Formulierungen geht auf das Anrufungsbegehren des Bundesrates zurück, der befürchtete, die bisherige Formulierung schaffe Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde, die sonst den klassischen Ordnungsbehörden der Länder zustehen.
Darüber hinaus sieht der Vermittlungsvorschlag vor, dass die Regulierungsbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den Staatsanwaltschaften oder den Verwaltungsbehörden der Länder mitteilt.