Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, den 15. Oktober 2003, 17.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu einer Sitzung zusammen.
Die Tagesordnung umfasst drei Punkte:
- Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen
- Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht
- Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften.
Zu der "kleinen Handwerksnovelle" (TOP 1) hatte der Vermittlungsausschuss am 24. September 2003 seine Beratungen vertagt. Das Gesetz geht zurück auf eine Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. Juni 2003 beschlossen, woraufhin der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Juli 2003 den Vermittlungsausschuss angerufen hat. In der Anrufungsbegründung hatte der Bundesrat dem Gesetz mit Blick auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung wesentlicher von nicht wesentlichen handwerksmäßigen Tätigkeiten die sachliche Notwendigkeit abgesprochen. Der Bundesrat kritisierte darüber hinaus die Definition einfacher Tätigkeiten im Gesetz, die nicht mehr in den Organisationsbereich des Handwerks fallen, sondern als "freie Gewerke" dem Organisationsbereich der Industrie- und Handwerkskammern zugewiesen werden sollen.
Zu dem unter 2. genannten Gesetz hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung am 26. September 2003 den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit der Anrufung soll die geplante Zuständigkeitsverlagerung vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz bei Genehmigungsverfahren über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen verhindert werden. Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Gentechnik wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom Oktober 2002 vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übertragen. Mit dem nunmehr im Vermittlungsverfahren befindlichen Gesetz soll die Zuständigkeit für die Gentechnik auch in den den Ministerien nachgeordneten Bereichen neu verteilt werden.
Auch zu dem unter 3. aufgeführten Gesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. September 2003 den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel ist, die Strafvorschriften im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung noch weiter zu verschärfen. Unter anderem soll der Schutzbereich des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf Stief- und Enkelkinder bzw. Kinder des Lebenspartners erweitert werden, sofern diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Täter leben. Außerdem soll die Möglichkeit des Absehens von Strafe auf Grund des Opferverhaltens gestrichen werden, da hierdurch die Übertragung der Verantwortung für die Tat vom Täter auf das Opfer begünstigt werde. Schließlich sieht das Gesetz eine Änderung des Verfahrensrechts dahingehend vor, dass für die Untersuchung anonymer DNA-Spuren auf den Richtervorbehalt verzichtet werden kann. In diesen Fällen soll eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten ausreichend sein.
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite in Saal 2.088 und
- B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 16.00 Uhr statt.
Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen
Drucksache 422/03 (Beschluss)
Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht
Drucksache 600/03 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften
Drucksache 603/03 (Beschluss)