Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes angerufen.
In seiner Begründung führt er aus, das Gesetz greife zu kurz und enthalte nicht in ausreichendem Maße die dringend notwendigen Reformen des Arbeitsrechts, um die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu verbessern und die hohe Regelungsdichte auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsrechts (BR-Drs. 464/03). Dieser geht weiter als das vom Bundestag beschlossene Gesetz. Er sieht unter anderem betriebliche Bündnisse vor, koppelt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nur noch an Beitragsjahre und nicht mehr an das Lebensalter und reduziert den Beitragssatz in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung von derzeit 6,5 Prozent auf 5 Prozent.
Der Bundesrat sprach sich ferner gegen die vorgesehenen Änderungen im Arbeitszeitgesetz aus, da sie allein auf tarifvertragliche Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit setzen - ein Instrument, das sich in der Vergangenheit als ungeeignet erwiesen habe.
Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt
Drucksache 676/03 (Beschluss)