31.10.2003

Arbeitsmarktreformen, "kleine Handwerksnovelle", Zuständigkeiten im Gentechnikrecht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf der Tagesordnung Vermittlungsausschuss tagt am 5. November 2003

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am

Mittwoch, den 5. November 2003, 17.00 Uhr,

im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,

Saal 1.128,

zu einer Sitzung zusammen.

Die Tagesordnung umfasst vier Punkte:

  1. Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften
  2. Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen
  3. Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht
  4. Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt

Zu dem unter 1. aufgeführten Gesetz hat der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003 die Beratungen vertagt. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen, die Strafvorschriften im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung noch weiter zu verschärfen. Unter anderem soll der Schutzbereich des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf Stief- und Enkelkinder bzw. Kinder des Lebenspartners erweitert werden, sofern diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Täter leben. Außerdem soll die Möglichkeit des Absehens von Strafe auf Grund des Opferverhaltens gestrichen werden, da hierdurch die Übertragung der Verantwortung für die Tat vom Täter auf das Opfer begünstigt werde. Schließlich sieht das Gesetz eine Änderung des Verfahrensrechts dahingehend vor, dass für die Untersuchung anonymer DNA Spuren auf den Richtervorbehalt verzichtet werden kann. In diesen Fällen soll eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten ausreichend sein.

Der erste Einigungsversuch zur "kleinen Handwerksnovelle" (TOP 2) scheiterte am 15. Oktober 2003 im Vermittlungsausschuss. Das Gesetz geht zurück auf eine Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. Juni 2003 beschlossen, woraufhin der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Juli 2003 den Vermittlungsausschuss angerufen hat. In der Anrufungsbegründung hatte der Bundesrat dem Gesetz mit Blick auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung wesentlicher von nicht wesentlichen handwerksmäßigen Tätigkeiten die sachliche Notwendigkeit abgesprochen. Der Bundesrat kritisierte darüber hinaus die Definition einfacher Tätigkeiten im Gesetz, die nicht mehr in den Organisationsbereich des Handwerks fallen, sondern als "freie Gewerke" dem Organisationsbereich der Industrie- und Handwerkskammern zugewiesen werden sollen.

Zu dem unter 3. genannten Gesetz ist der erste Einigungsversuch im Vermittlungsausschuss ebenfalls am 15. Oktober 2003 gescheitert. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 26. September 2003 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen, die geplante Zuständigkeitsverlagerung vom Umweltbundesamt auf das Bundesamt für Naturschutz bei Genehmigungsverfahren über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen zu verhindern. Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Gentechnik wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom Oktober 2002 vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übertragen. Mit dem nunmehr im Vermittlungsverfahren befindlichen Gesetz soll die Zuständigkeit für die Gentechnik auch in den den Ministerien nachgeordneten Bereichen neu verteilt werden.

Zum Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2003 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes angerufen. Das Gesetz enthalte nicht in ausreichendem Maße die dringend notwendigen Reformen des Arbeitsrechts, um die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu verbessern und die hohe Regelungsdichte auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die dringend notwendigen Reformen sich in einem eigenen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Modernisierung des Arbeitsrechts wiederfänden.

Die Vorbesprechungen finden für die

  • A-Seite in Saal 2.088 und
  • B-Seite in Saal 2.128

jeweils um 16.00 Uhr statt.

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften

Drucksache 603/03 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen

Drucksache 422/03 (Beschluss)

Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht

Drucksache 600/03 (Beschluss)

Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt

Drucksache 676/03 (Beschluss)

Glossary

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