Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung nicht zu einer Einigung finden können. Bei dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften und dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt scheiterten die Vermittlungsbemühungen im ersten Versuch.
Beim Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen ("kleine Handwerksnovelle") und zu dem Gesetz zur Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht scheiterte bereits der zweite Einigungsversuch. Als Termin für die nächste Sitzung wurde der 13. November 2003 festgelegt. Kann auch dann keine Einigung erzielt werden, ist das Vermittlungsverfahren hinsichtlich dieser beiden letzten Punkte abgeschlossen.