09.12.2003

Vermittlungsausschuss tagt zu 15 Punkten

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am

Mittwoch, den 10. Dezember 2003, 12.00 Uhr,

im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,

Saal 1.128,

zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen nachfolgende 15 Gesetze:

  1. Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen ("Kleine Handwerksnovelle")
  2. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")
  3. Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
  4. Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitgesetz 2004 - HBeglG 2004)
  5. Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit ("Steueramnestiegesetz")
  6. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz ("Korb 2-Gesetz")
  7. Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerreformgesetz - GewStRefG)
  8. Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt
  9. Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III")
  10. Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze
  11. Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
  12. Erstes Gesetz zur Änderung des Verfütterungsverbotsgesetzes
  13. Zweites Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
  14. Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
  15. Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer Gesetze

Zu den unter TOP 1 bis TOP 8 genannten Gesetzen hat der Vermittlungsausschuss in seiner letzten Sitzung am 26. November 2003 seine Beratungen vertagt. Zum Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz III" - TOP 9) und zum Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (TOP 10) scheiterte in der Sitzung am 26. November 2003 der zweite Einigungsversuch. Zu den unter TOP 11 bis 13 und 15 genannten Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 28. November 2003 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dem Dritten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (TOP 14) stimmte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung nicht zu, da er die mit dem Gesetz beabsichtigte Verschiebung des Rentenauszahlungstermins für willkürlich hält. Daraufhin hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss zu diesem Gesetz angerufen.

Die Vorbesprechungen finden für die

  • A-Seite in Saal 2.088 und die
  • B-Seite in Saal 2.128

jeweils um 10.00 Uhr statt.

Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen

Drucksache 422/03 (Beschluss)

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Drucksache 731/03 (Beschluss)

Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch

Drucksache 732/03 (Beschluss)

Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Haushaltsbegleitgesetz 2004 - HBeglG 2004)

Drucksache 729/03 (Beschluss)

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Drucksache 734/03 (Beschluss)

(Nichtzustimmung des Bundesrates)

Drucksache 838/03

(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)

Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz

Drucksache 735/03 (Beschluss)

Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerreformgesetz - GewStRefG)

Drucksache 736/03 (Beschluss)

(Nichtzustimmung des Bundesrates)

Drucksache 839/03

(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)

Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt

Drucksache 676/03 (Beschluss)

Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Drucksache 730/03 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze

Drucksache 733/03 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten

Drucksache 796/03 (Beschluss)

Erstes Gesetz zur Änderung des Verfütterungsverbotsgesetzes

Drucksache 797/03 (Beschluss)

Zweites Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Drucksache 798/03 (Beschluss)

Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Drucksache 799/03 (Beschluss)

(Nichtzustimmung des Bundesrates)

Drucksache 903/03

(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)

Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer Gesetze

Drucksache 872/03 (Beschluss)

Akkreditierungshinweis

TV-Bilder:

TV-Auftaktbilder vor Beginn der Sitzung im Saal des Vermittlungsausschusses können nur über einen Pool aufgenommen werden. Poolführer sind für die öffentlich-rechtlichen Anstalten das ZDF (Ansprechpartnerin Frau Steinbach, Telefon: 030/ 2099-1121) und für die privaten Fernsehanstalten n-tv (Ansprechpartner im Vorfeld: Herr Haller, Telefon: 030/ 20190-886, am Tag selbst wenden Sie sich bitte an das Leitungsbüro, Telefon 030/ 20190- 943). Im Sitzungssaal sind keine weiteren Kamerateams zugelassen. Die Poolführer werden gebeten, sich bis 11.45 Uhr im Saal 1.128 einzufinden.

Fotografen:

Alle Fotojournalisten die sich bis Montag, 8. Dezember 2003, 12.00 Uhr, bei der Pressestelle angemeldet haben (siehe Pressemitteilung Nr. 239/2003 vom 4. Dezember 2003), erhalten Zutritt zum Vermittlungsausschusssaal, um den Zusammentritt zu fotografieren. Einlasskarten liegen ab 9.00 Uhr an der Pforte, Leipziger Straße, bereit. Zugelassene Fotografen werden gebeten, sich bis 11.45 Uhr in Saal 1.128 einzufinden. Nicht angemeldete Fotografen haben keinen Zutritt zum Saal.

Alle Journalisten haben Zutritt zum Bundesratsgebäude, soweit sie über eine Jahresakkreditierung des Bundestages oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bzw. die Akkreditierung für die Legislaturperiode verfügen. Tagesakkreditierungen sind über die Pressestelle des Bundesrates (Telefax: 01888/9100-198) unter Angabe des Namens, des Mediums, des Geburtsdatums und des Geburtsortes möglich.

Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 01888/9100-171) zur Verfügung.

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