Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat in der heutigen Nacht seine Beratungen unterbrochen. Die Verhandlungen werden am
Donnerstag, den 11. Dezember 2003, 16.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
fortgesetzt.
Eine Einigung gab es zum Gesetz über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten. Zwei von drei Anrufungsgründen des Bundesrates wurden in dem Einigungsvorschlag umgesetzt. So soll insbesondere die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten allein öffentlich-rechtlichen Körperschaften obliegen, da dies in allererster Linie eine seuchenhygienische, dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienende Aufgabe sei. Darüber hinaus einigte man sich auf Übergangsvorschriften, die sicherstellen, dass den Ländern ausreichend Zeit bleibt, die erforderlichen Ausführungsbestimmungen für das Gesetz zu erlassen.
Zum Verfütterungsverbotsgesetz scheiterte am Nachmittag der erste Einigungsversuch.