Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf eine Anhebung der Tabaksteuer für Zigaretten zum 1. März 2004 geeinigt. Die weiteren Erhöhungsstufen folgen am 1. Dezember 2004 (bisher 1. Oktober 2004) sowie am 1. September 2005 (bisher 1. Juli 2005). Statt der ursprünglich geplanten Erhöhung um 1,5 Cent je Erhöhungsstufe wird es lediglich Anhebungen um 1,2 Cent pro Zigarette geben. Die Steuer für Zigarren und Zigarillos bleibt unverändert bei 1,4 Cent je Stück und 1,3 (1.3. bis 30.11.2004) bzw. 1,4 Prozent (1.12.2004 bis 31.8.2005) des Kleinverkaufspreises.
Das sich aus der Tabaksteuererhöhung ergebende Mehraufkommen dient der pauschalen Abgeltung von Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen.