Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss zur Reform der Gewerbesteuer geeinigt.
Danach bleibt es im Wesentlichen beim geltenden Recht: Eine Ausweitung der Gewerbesteuer auf Freiberufler und Selbstständige wird es ebenso wenig geben wie eine stärkere Berücksichtigung ertragsunabhängiger Elemente wie Zinsen, Pachten, Mieten und Leasingraten. Die Neuregelung wird ergänzt um einige Punkte, die vor allem die Übertragung der unter "Korb II" für die Einkommen- und Körperschaftsteuer beschlossenen Maßnahmen beinhalten. Dazu gehört insbesondere die Einschränkung der Möglichkeit, Verluste zu verrechnen (Sockelbetrag bis 1 Mio. Euro; der übersteigende Betrag kann bis zur Höhe von 60 % des noch verbleibenden Gewerbeertrags verrechnet werden) sowie die Neuregelung zur Gesellschafterfremdfinanzierung.
Die Gemeinden werden zur Erhebung einer Gewerbesteuer als Gemeindesteuer verpflichtet. Der Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent. Die Gewerbesteuerumlage wird von derzeit 28 Prozent auf 20 Prozent zurückgeführt.
Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.