Keine Einigung konnte der Vermittlungsausschuss zum Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) erzielen, mit dem die Bundesanstalt für Arbeit zu einem leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister umgestaltet werden soll. Das Verfahren wurde nach drei Sitzungen unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung am 19. Dezember 2003 über die Einspruchseinlegung zu entscheiden. Der Einspruch des Bundesrates kann vom Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder überstimmt werden.
17.12.2003