Auf einen Rentenkompromiss konnte sich der Vermittlungsausschuss gestern Abend nur zum Teil einigen. Das Verfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wurde nach drei Sitzungen unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung von Ladungsfristen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung am 19. Dezember 2003 über die Frage der Einlegung eines Einspruchs zu entscheiden. Der Einspruch des Bundesrates kann vom Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder überstimmt werden.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wurde bestätigt. Damit hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2003 über die endgültige Zustimmung zu dem Gesetz, mit dem der Rentenauszahlungstermin für Neurentner auf das Monatsende verschoben werden soll, zu entscheiden.