Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung bei keinem der vier auf der Tagesordnung stehenden Gesetze auf einen Kompromiss verständigen können.
Die Verfahren wurden nach drei Sitzungen unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.
Bei dem Verfütterungsverbotsgesetz handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, bei den Haushaltsgesetzen und dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung um Einspruchsgesetze. Der Bundesrat hat in seiner nächsten Sitzung darüber zu entscheiden, ob er gegen die Gesetze Einspruch einlegen bzw. dem Verfütterungsverbotsgesetz zustimmen wird.