25.05.2004

Vermittlungsausschuss berät acht Gesetze

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am

Mittwoch, dem 26. Mai 2004, 17.00 Uhr,

im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,

Saal 1.128,

zu einer Sitzung zusammen.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetzesbeschlüsse des Bundestages:

  1. Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
  2. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
  3. Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Zustimmungsgesetz)
  4. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Zustimmungsgesetz)
  5. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Einspruchsgesetz)
  6. Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Einspruchsgesetz)
  7. Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz - Zustimmungsgesetz)
  8. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - Zustimmungsgesetz)

Die Vorbesprechungen finden für die

  • A-Seite in Saal 2.088 und die
  • B-Seite in Saal 2.128

jeweils um 15.00 Uhr statt.

Die unter TOP 1 und TOP 2 genannten Gesetze haben den Vermittlungsausschuss bereits in seiner letzten Sitzung am 5. Mai 2004 beschäftigt. Die Beratungen hierzu wurden damals vertagt. Zu den unter TOP 3 bis TOP 8 genannten Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Mai 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Zu dem unter TOP 1 genannten Europäischen Haftbefehlsgesetz hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss unter anderem aus folgenden Gründen angerufen: Es soll eine Regelung gestrichen werden, wonach Ausländer, die im Inland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zusätzlich besondere Kriterien erfüllen, nur unter den gleichen Voraussetzungen ausgeliefert werden können wie eigene Staatsangehörige. Darüber hinaus sollen die Ausweitung der Pflichtverteidigerbestellung und die Begründungspflicht für stattgebende Bewilligungsbescheide aufgehoben werden. Der Bundesrat hat für dieses Gesetz die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, wogegen der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht.

Zum Emissionshandelsgesetz (TOP 2) hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Nach Ansicht des Bundesrates hat der Deutsche Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates aus dem ersten Durchgang überwiegend nicht berücksichtigt, vielmehr sogar Änderungen diametral zum Beschluss des Bundesrates vorgenommen. Der Bundesrat hat zudem für dieses Gesetz die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, wogegen der Deutsche Bundestag das Gesetz als Einspruchsgesetz ansieht.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (TOP 3) will der Bundesrat erreichen, dass der im Gesetz vorgesehene Anpassungspfad für die Umlage der Zahlungsansprüche auf die Flächenprämie zeitlich hinausgeschoben wird, um den Anpassungsdruck auf die Landwirte zu mildern. So soll nicht schon 2007, sondern erst 2010 mit dem Abschmelzen der Betriebsprämienanteile begonnen werden und dies dann in vier gleich großen Schritten bis 2013 erfolgen. Außerdem soll das vorgesehene Modell zur Prämiengewährung so gestaltet werden, dass Strukturbrüche insbesondere bei Milchviehbetrieben geringer ausfallen. Möglichkeiten der Weitergewährung der betriebsindividuellen Milchprämie bis 2013 und Auswirkungen auf andere Betriebe sollen zudem geprüft werden.

Auch zum Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (TOP 4) wurde der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. So sollen zum Beispiel öffentliche, krankenhausversorgende Apotheken bei der Herstellung von Prüfpräparaten mit Krankenhausapotheken gleich gestellt werden. Darüber hinaus soll die Kontaktstelle für Probanten auf Bundesebene angesiedelt werden, da eine dezentrale Bearbeitung der Anfragen mit erheblichem Verwaltungsaufwand, Zeitverzögerungen und gegebenenfalls voneinander abweichenden Auskünften verbunden wäre. Außerdem soll die verstärkte Einbeziehung von Frauen in klinische Studien relativiert werden, da es Arzneimittel gebe, die bei Frauen zusätzliche schädigende Wirkungen hervorrufen können.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (TOP 5) beschäftigt den Vermittlungsausschuss aus drei Gründen. Zum einen sollen die neuen Vorschriften über die Gewinnabschöpfung gestrichen werden. Diese seien zum einen wenig praktikabel und zum anderen rechtssystematisch bedenklich. Auch die neu begründete Pflicht, abgeschöpfte Gewinne dem Bundeshaushalt zuzuführen, ist nach Auffassung des Bundesrates abzulehnen. Außerdem plädiert der Bundesrat in Anlehnung an die in anderen EU-Staaten übliche "opt-out-Regelung" für eine liberalere und wirtschaftsfreundlichere Regelung des Telefonmarketing. Schließlich spricht sich der Bundesrat für eine komplette Streichung der seit 1. Januar 2003 geltenden Ergänzung der Preisangabenverordnung mit Regelungen für den Fernabsatz aus.

Auch zum Gesetz zur Regelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (TOP 6) wurde der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Zum einen soll das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Anteil erneuerbarer Energien auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen, gestrichen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass eine Verpflichtung zum Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an das Stromnetz nur dann besteht, wenn dadurch der sichere Netzbetrieb nicht gefährdet wird. Des Weiteren sollen Anlagenbetreiber verpflichtet werden, im Fall von Netzüberlastungen auf Anforderung des Netzbetreibers temporär ihre Einspeiseleistung zu vermindern. Netzbetreiber sollen zudem nicht verpflichtet sein, Strom aus Anlagen zu vergüten, die an den geplanten Standorten nicht mindestens 65 Prozent des Referenzertrages erzielen können. Damit soll die Errichtung von Windanlagen an schlechten Standorten ausgenommen werden. Schließlich soll eine generelle Vergütungspflicht für Strom aus Windenergie auch für solche Offshore-Anlagen gelten, die in naturschutzfachlich ausgewiesen Gebieten betrieben werden.

Das Kommunale Optionsgesetz (TOP 7) soll im Vermittlungsausschuss eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Kernpunkte der vom Bundesrat geäußerten Kritik betreffen zum Einen die Konstruktion der Organleihe, zum Anderen die mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") verbundenen finanziellen Risiken für die Kommunen. Mit der Option der Kommunen, sich für die Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II zu entscheiden, müsse ein eigenverantwortliches Gestaltungsrecht bei der Aufgabenwahrnehmung verbunden sein. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss werde den Kommunen jedoch die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben verwehrt, da sie in die Organisation der Bundesagentur für Arbeit eingegliedert sind.

Das Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Alterseinkünftegesetz (TOP 8) stützt sich auf vier Gründe. So sollen Erträge aus Kapitallebensversicherungen nur anteilig besteuert werden. Der Produktbegriff für Vorsorgeaufwendungen soll dahingehend erweitert werden, dass für bestimmte Fallkonstellationen erbliche bzw. teilkapitalisierbare Produkte in die Steuerbegünstigung einbezogen werden. Der Bundesrat fordert darüber hinaus Verfahrensvereinfachungen bei der Ermittlung des steuerfreien Anteils von Renten und Versorgungsbezügen und beim Ausschluss der Zweifachbesteuerung. Schließlich sollen die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen der 2002 auch in Deutschland eingeführten Pensionsfonds verbessert werden.

Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG)

Drucksache 196/04 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft

Drucksache 198/04 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Drucksache 285/04 (Beschluss)

Zwölftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Drucksache 287/04 (Beschluss)

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Drucksache 288/04 (Beschluss)

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich

Drucksache 290/04 (Beschluss)

Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)

Drucksache 339/04 (Beschluss)

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Drucksache 340/04 (Beschluss)

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