Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Europäischen Haftbefehlsgesetz bestätigt. Damit liegt dem Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2004 das Gesetz in unveränderter Form vor. Der Bundesrat hatte für dieses Gesetz die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, wogegen der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht. Der Bundesrat hat daher in seiner nächsten Sitzung darüber zu entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt und gegebenenfalls vorsorglich gegen das Gesetz Einspruch einlegt.
Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind an diesem Abend gescheitert. Das Verfahren wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat in seiner nächsten Sitzung am 11. Juni 2004 zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt.