Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen unterbreitet. Die Empfehlung betrifft die Besteuerung von kapitalbildenden Lebensversicherungen. Während die Erträge aus solchen Policen bisher nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren steuerfrei sind, soll der Auszahlungsertrag zukünftig bei Lebensversicherungsverträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen und nach dem 60. Lebensjahr des Steuerpflichtigen fällig werden, nur zur Hälfte versteuert werden ("Halbeinkünfteverfahren"). Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages hatte noch vorgesehen, die Erträge aus neuen Kapitallebensversicherungsverträgen ab dem Jahre 2005 als außerordentliche Einkünfte zu behandeln (so genannte Fünftelregelung).
26.05.2004