Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Donnerstag, dem 17. Juni 2004, 17.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin
Saal 1.128,
zu einer Sitzung zusammen.
Auf der Tagesordnung stehen folgende zehn Gesetze:
- Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Zustimmungsgesetz)
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Zustimmungsgesetz)
- Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz - Zustimmungsgesetz)
- Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (Zustimmungsgesetz)
- Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (Zustimmungsgesetz)
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz - Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
- Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - Einspruchsgesetz)
- Elftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (Einspruchsgesetz)
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite in Saal 2.088 und die
- B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 15.00 Uhr statt.
Die unter TOP 1 bis TOP 4 genannten Gesetze haben den Vermittlungsausschuss bereits in seiner letzten Sitzung am 26. Mai 2004 beschäftigt. Die Beratungen hierzu wurden damals vertagt. Zu den unter TOP 5 bis TOP 10 genannten Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Juni 2004 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (TOP 1) will der Bundesrat erreichen, dass der im Gesetz vorgesehene Anpassungspfad für die Umlage der Zahlungsansprüche auf die Flächenprämie zeitlich hinausgeschoben wird, um den Anpassungsdruck auf die Landwirte zu mildern. So soll nicht schon 2007, sondern erst 2010 mit dem Abschmelzen der Betriebsprämienanteile begonnen werden und dies dann in vier gleich großen Schritten bis 2013 erfolgen. Außerdem soll das vorgesehene Modell zur Prämiengewährung so gestaltet werden, dass Strukturbrüche insbesondere bei Milchviehbetrieben geringer ausfallen. Möglichkeiten der Weitergewährung der betriebsindividuellen Milchprämie bis 2013 und Auswirkungen auf andere Betriebe sollen zudem geprüft werden.
Auch zum Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (TOP 2) wurde der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. So sollen zum Beispiel öffentliche, krankenhausversorgende Apotheken bei der Herstellung von Prüfpräparaten mit Krankenhausapotheken gleich gestellt werden. Darüber hinaus soll die Kontaktstelle für Probanten auf Bundesebene angesiedelt werden, da eine dezentrale Bearbeitung der Anfragen mit erheblichem Verwaltungsaufwand, Zeitverzögerungen und gegebenenfalls voneinander abweichenden Auskünften verbunden wäre. Außerdem soll die verstärkte Einbeziehung von Frauen in klinische Studien relativiert werden, da es Arzneimittel gebe, die bei Frauen zusätzliche schädigende Wirkungen hervorrufen können.
Auch zum Gesetz zur Regelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (TOP 3) wurde der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Zum einen soll das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Anteil erneuerbarer Energien auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen, gestrichen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass eine Verpflichtung zum Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an das Stromnetz nur dann besteht, wenn dadurch der sichere Netzbetrieb nicht gefährdet wird. Des Weiteren sollen Anlagenbetreiber verpflichtet werden, im Fall von Netzüberlastungen auf Anforderung des Netzbetreibers temporär ihre Einspeiseleistung zu vermindern. Netzbetreiber sollen zudem nicht verpflichtet sein, Strom aus Anlagen zu vergüten, die an den geplanten Standorten nicht mindestens 65 Prozent des Referenzertrages erzielen können. Damit soll die Errichtung von Windanlagen an schlechten Standorten ausgenommen werden. Schließlich soll eine generelle Vergütungspflicht für Strom aus Windenergie auch für solche Offshore-Anlagen gelten, die in naturschutzfachlich ausgewiesen Gebieten betrieben werden.
Das Kommunale Optionsgesetz (TOP 4) soll im Vermittlungsausschuss eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Kernpunkte der vom Bundesrat geäußerten Kritik betreffen zum Einen die Konstruktion der Organleihe, zum Anderen die mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") verbundenen finanziellen Risiken für die Kommunen. Mit der Option der Kommunen, sich für die Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II zu entscheiden, müsse ein eigenverantwortliches Gestaltungsrecht bei der Aufgabenwahrnehmung verbunden sein. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss werde den Kommunen jedoch die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben verwehrt, da sie in die Organisation der Bundesagentur für Arbeit eingegliedert sind.
Das Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Betriebsprämiendurchführungsgesetz (TOP 5) bezieht sich auf Gründe, die bereits zum Gesetz zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik angeführt wurden. So soll auch hier mit dem Abschmelzen der Betriebsprämienanteile erst 2010 und nicht schon 2007 begonnen werden und eine schrittweise Zurückführung bis zum Jahr 2013 erfolgen. Außerdem soll der Kürzungsbetrag zur Bildung der nationalen Reserve nicht 1,5 Prozent sondern lediglich 1 Prozent betragen.
Zum Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (TOP 6) hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Der Bundesrat drängt insbesondere darauf, Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden und auf die Rechnungsaufbewahrungspflicht für private Leistungsempfänger zu verzichten. Darüber hinaus sollen gewerberechtliche Anzeige- und Eintragungspflichten wieder in den Tatbestand der Schwarzarbeit aufgenommen werden. Außerdem fordert der Bundesrat die nachhaltige Senkung von Steuern und Lohnnebenkosten, ein einfaches und transparentes Steuersystem, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sowie eine Beschäftigungsoffensive zur Schaffung legaler Arbeit im so genannten Niedriglohnsektor.
Auch hinsichtlich des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (TOP 7) verlangt der Bundesrat die grundlegende Überarbeitung. Er räumt ein, dass der Schutz junger Menschen vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums dringend verbessert werden müsse, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass das Gesetz in seiner vorliegenden Fassung dazu nicht geeignet sei.
Das Berufsausbildungssicherungsgesetz (TOP 8) soll nach Ansicht des Bundesrates dagegen aufgehoben werden. Die Ausbildungsplatzabgabe sei ein völlig ungeeignetes Instrument zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen für junge Menschen. Dadurch würden lediglich die Lohnnebenkosten erhöht mit der Folge, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft weiter sinke. Darüber hinaus könne es gerade für größere Unternehmen günstiger sein, die Abgabe zu zahlen als auszubilden. Auch für die Kommunen werden bei Einführung der Ausbildungsplatzabgabe erhebliche Mehrbelastungen befürchtet. Darüber hinaus äußerte der Bundesrat Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Zum Zuteilungsgesetz 2007 (TOP 9), das Regelungen über die Zuteilung von Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 enthält, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, da insbesondere Änderungsbedarf bei der so genannten Härtefallklausel besteht. So soll nach Ansicht des Bundesrates die Schwelle für das Eingreifen dieser Klausel von 25 auf 10 Prozent herabgesetzt werden, so dass eine Zuteilung auf der Basis angemeldeter Emissionen dann möglich ist, wenn eine Zuteilung auf der Grundlage historischer Emissionen wegen besonderer Umstände mindestens 10 Prozent niedriger ausfiele als in der Zuteilungsperiode zu erwarten. Zu den besonderen Umständen soll auch zählen, dass eine Anlage auf Grund konjunktureller Schwankungen zunächst nicht ausgelastet war. Schließlich soll auch eine Regelung gestrichen werden, wonach die Zuteilung an Anlagen, die dem Erfüllungsfaktor unterliegen, anteilig gekürzt werden soll, sofern die Gesamtmenge der zuzuteilenden Berechtigungen einen bestimmten Wert übersteige.
Zu dem unter TOP 10 genannten Gesetz schlägt der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren vor, die im Gesetzesbeschluss vorgesehene Genehmigung durch eine Meldepflicht zu ersetzen. Die Meldepflicht sei ausreichend, um die von der Bundesregierung vorgesehene Eingriffsmöglichkeit bei der Veräußerung von Unternehmen, die Kriegswaffen produzieren, zu gewährleisten. Sie sei gegenüber der Genehmigungspflicht hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes und der möglichen investitionshemmenden Auswirkungen das weniger belastende Instrument.
Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Drucksache 285/04 (Beschluss)
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Drucksache 287/04 (Beschluss)
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich
Drucksache 290/04 (Beschluss)
Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)
Drucksache 339/04 (Beschluss)
Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
Drucksache 423/04 (Beschluss)
Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung
Drucksache 386/04 (Beschluss)
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums
Drucksache 387/04 (Beschluss)
Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation
Drucksache 389/04 (Beschluss)
Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007)
Drucksache 424/04 (Beschluss)
Elftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Drucksache 394/04 (Beschluss)