Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am heutigen Abend einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich unterbreitet. Der Vorschlag sieht neben einigen Änderungen technischer Natur vor, dass Netzbetreiber nicht verpflichtet sind, Strom aus Anlagen zu vergüten, für die vor Inbetriebnahme nicht nachgewiesen ist, dass sie am geplanten Standort mindestens 60 Prozent des Referenzertrages erzielen können. Ziel dieser Regelung, die auf eine Forderung des Bundesrates zurück geht, ist es, die Errichtung von Windenergieanlagen an schlechten Standorten nicht durch das EEG zu unterstützen.
17.06.2004