30.06.2004

Einigungsvorschlag zur Zuwanderung

Der Vermittlungsausschuss hat am heutigen Abend einen bereits in den Arbeitsgruppen ausgearbeiteten Einigungsvorschlag zum Zuwanderungsgesetz unterbreitet. Der Vorschlag sieht im Vergleich zum Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Einschränkungen beim Zuzug von ausländischen Arbeitskräften vor und verschärft die Regeln zur Einreise und Ausweisung gefährlicher Ausländer.

So soll die Einwanderung nach dem so genannten Punktesystem gestrichen werden. Ein Zuzug von Ausländern, die zwar bestimmte Auswahlkriterien erfüllen, aber keinen konkreten Arbeitsplatz nachweisen können, wird daher nicht möglich sein. Der bisher uneingeschränkt geltende Anwerbestopp wird für hochqualifizierte Wissenschaftler und Spezialisten aufgehoben. Sie können zukünftig von Anfang an ein Daueraufenthaltsrecht, die so genannte Niederlassungserlaubnis erhalten. Für sonstige Personen, mit Ausnahme von qualifizierten Arbeitsnehmern aus den neuen EU-Beitrittsstaaten, bleibt es grundsätzlich beim Anwerbestopp. Ausländischen Studenten soll es schließlich möglich sein, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung ein Jahr zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland zu bleiben.

Erheblich verschärft wurden die Regelungen zur Ausweisung und zur Abschiebung. Eine Abschiebungsanordnung kann zukünftig bereits auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Gefahrenprognose erlassen werden. Auch die Fallkonstellationen, in denen ein Ausländer regelmäßig ausgewiesen werden soll, wurden erweitert. Zudem obliegen Ausländern, gegen die vollziehbare Ausweisungsverfügungen oder Abschiebungsanordnungen ergangen sind, umfangreiche Meldepflichten und bestimmte Kommunikationsverbote. So müssen sie sich mindestens einmal wöchentlich bei der zuständigen polizeilichen Dienststelle melden. Ihr Aufenthalt ist auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Unter bestimmten Bedingungen kann sogar die Verpflichtung bestehen, in bestimmten Unterkünften zu wohnen. Außerdem kann diesen Personen auferlegt werden, bestimmte Kommunikationsmittel oder Dienste nicht zu nutzen.

Im Gegensatz hierzu wird der Aufenthaltsstatus von Opfern nicht staatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung verbessert. Über eine Härtefallregelung soll in Einzelfällen flexibel reagiert werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Integration von Ausländern. Sie sollen gleichzeitig das Recht und die Pflicht haben, an Sprachkursen sowie Einführungskursen in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands teilzunehmen. Ausländer, die nicht ordnungsgemäß teilnehmen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Im weiteren Verfahren hat zunächst der Deutsche Bundestag über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zu befinden. Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 9. Juli 2004 darüber zu entscheiden haben, ob er dem Gesetz in der geänderten Form zustimmt.

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