Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich am heutigen Abend nicht auf einen Kompromiss zum Gentechnikrecht, zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Änderungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz einigen. Die Verfahren hierzu wurden unter einvernehmlichem Verzicht auf Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.
Bei dem Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts und beim Haushaltsbegleitgesetz 2005 handelt es sich um Einspruchsgesetze, so dass der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 5. November 2004 darüber zu entscheiden hat, ob er gegen diese Gesetze Einspruch einlegt. Zum Siebenten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes hat der Bundesrat die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, während der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht. Der Bundesrat hat daher in seiner nächsten Sitzung darüber zu entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt und gegebenenfalls vorsorglich gegen das Gesetz Einspruch einlegt.
Die Beratungen zum Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und zum Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes wurden vertagt, wobei zu letzterem eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde anberaumt auf Mittwoch, den 24. November 2004.