05.11.2004

Zwei Einsprüche, eine Zustimmungsverweigerung

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung gegen das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts und gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2005 Einspruch eingelegt. Dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes hat der Bundesrat die Zustimmung verweigert, vorsorglich hat er jedoch gegen das Gesetz Einspruch eingelegt. Während der Bundesrat davon ausgeht, dass es sich hierbei um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, geht der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz aus.

Alle drei Gesetze waren Gegenstand der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss, der jedoch zu keinem Einigungsvorschlag gefunden hat, so dass der Bundesrat über die Gesetze in ihrer ursprünglichen Form, so wie sie ihm vom Deutschen Bundestag vorgelegt wurden, zu entscheiden hatte.

Der Deutsche Bundestag hat nunmehr die Möglichkeit, den Einspruch des Bundesrates mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder zu überstimmen.

Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Drucksache 812/04 (Beschluss)

Haushaltsbegleitgesetz 2005 (Haushaltsbegleitgesetz 2005 - HBeglG 2005)

Drucksache 813/04 (Beschluss)

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (7. SGGÄndG)

Drucksache 814/04 (Beschluss)

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