Der Vermittlungsausschuss hat sich am heutigen Abend mit insgesamt sieben Vorlagen beschäftigt:
Das Strafrechtsänderungsgesetz, welches die Tatbestände zum Menschenhandel betrifft, wurde bestätigt.
Keine Einigung gab es beim Tagesbetreuungsausbaugesetz, beim Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und beim Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Alle drei Verfahren wurden unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen abgeschlossen. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung am Freitag, dem 17. Dezember 2004, darüber zu entscheiden, ob er gegen das Tagesbetreuungsausbaugesetz und das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft Einspruch einlegt. Beim Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes handelt es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. In diesem Fall hat der Bundesrat zu entscheiden, ob er dem ihm am Freitag unverändert vorliegenden Gesetz zustimmt.
Die Beratungen zum Hochwasserschutzgesetz, zur Eigenheimzulage und zum Gesetz zur Bekämpfung von Umgebungslärm wurden vertagt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde anberaumt auf Mittwoch, den 16. Februar 2005.