Der Bundesrat hat zum Haushaltsgesetz 2005 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen.
In seiner Begründung führt der Bundesrat aus, der Bundeshaushaltsplan 2005 blende gravierende Risiken aus und weise massive strukturelle Mängel auf. Die Bundesregierung habe bei den Einnahmeansätzen zu optimistische Prognosen der Wirtschaftsentwicklung zu Grunde gelegt. Kritisiert wird darüber hinaus, dass die vorgesehenen Kürzungen bei den Solidarpaktmitteln (Korb II) und Gemeinschaftsaufgaben den Aufbau Ost gefährden.
Der Bundeshaushaltsplan 2005 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 254,3 Milliarden Euro vor. Die geplanten Investitionsausgaben betragen 22,7 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme liegt mit 22 Milliarden Euro geringfügig darunter. Geplant sind insbesondere erhebliche Privatisierungseinnahmen in Höhe von 16,7 Milliarden Euro. Im Bundeshaushalt 2005 ist die letzte Stufe der Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von ca. 6,5 Milliarden Euro vorgesehen. Der künftige Eingangssteuersatz wird 15 Prozent, der Spitzensteuersatz 42 Prozent betragen.
Zum Nachtragshaushaltsgesetz 2004 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, sondern das Gesetz gebilligt. In einer Entschließung verweist der Bundesrat auf frühere Beschlüsse, in denen er auf gravierede Risiken hingewiesen, die Einarbeitung der damals laufenden Gesetzgebungsverfahren angemahnt und die strukturelle Umgestaltung des Etats zu Gunsten investiver und zukunftswirksamer Bereiche gefordert hatte. Die Bundesregierung trage die Verantwortung für die Rekordneuverschuldung des Bundes, die fast das Doppelte der Investitionssumme ausmache und damit die verfassungsrechtliche Kreditfinanzierungsgrenze massiv überschreite. Gleiches gelte für das erhebliche Überschreiten des Drei-Prozent-Defizitlimits nach dem Europäischen Stabilitätspakt.
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005)
Drucksache 920/04 (Beschluss)
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 (Nachtragshaushaltsgesetz 2004)
Drucksache 921/04 (Beschluss)