Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am heutigen Abend einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vorgelegt, der den Gesetzesbeschluss des Bundestages in mehreren Punkten ändert. Im Mittelpunkt der Einigung steht die Streichung einer Übergangsregelung, wonach Inhaber des so genannten kleinen Asyls, die am 1. Januar 2005 seit mehr als drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach bisherigem Recht sind, sofort eine -unbefristete- Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn nicht die Asylberechtigung vor dem 1. Januar 2005 aufgehoben worden ist. Nach dem Kompromissvorschlag soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch für diesen Personenkreis positiv feststellen, dass die Voraussetzungen für Widerruf und Rücknahme nicht vorliegen, ein bloßes "Schweigen" des Amtes in der Vergangenheit soll für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht ausreichen.
Der Einigungsvorschlag sieht ferner vor, dass gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung ein Widerspruch nicht statthaft sein soll. Eine Klarstellung wird im Gesetz dahingehend erfolgen, dass auch Studienabsolventen, denen die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitssuche verlängert wurde, keine -unbefristete- Niederlassungserlaubnis erhalten.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dieser hat am Freitag, dem 18. Februar 2005 - nach Bestätigung des Vermittlungsvorschlags durch den Deutschen Bundestag - darüber zu entscheiden, ob er dem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmt.