Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, dem 16. März 2005, 17.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:
- Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
- Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Umsetzung der EG Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Zweites Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite im Saal 2.088 und die
- B-Seite im Saal 2.128
jeweils um 16.00 Uhr statt.
Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes stand bereits viermal auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses und wurde stets vertagt. Auch das Gesetz zur Eigenheimzulage (TOP 2) und das Gesetz zum Umgebungslärm (TOP 3) haben den Vermittlungsausschuss in zwei Sitzungen beschäftigt. Das Gesetz zum Lebensmittel- und Futtermittelrecht und das Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften waren bereits Gegenstand des Vermittlungsverfahrens am 16. Februar 2005. Zu den Tagesordnungspunkten 6, 8 und 9 hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 18. Februar 2005 angerufen. Dem Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes (TOP 7) hat der Bundesrat in dieser Sitzung seine Zustimmung verweigert. Der Vermittlungsausschuss wurde hier von der Bundesregierung angerufen.
Beim vorbeugenden Hochwasserschutz verlangt der Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, da die neuen Rahmenvorgaben zum Hochwasserschutz nicht zielführend seien. Darüber hinaus seien die Vorgaben des Bundes für die Gesetzgebung der Länder so eng und detailliert, dass den Ländern kein eigener Gesetzgebungsspielraum verbleibe. Die Regelungen verstießen damit in ihrer Absolutheit vielfach gegen das Übermaßverbot und das Rechtsstaatsprinzip. Der Bundesrat hat ferner festgestellt, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, während der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht.
Dem Gesetz zur ... Abschaffung der Eigenheimzulage hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. November 2004 die Zustimmung verweigert. Eine Begründung für die Ablehnung wurde nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, der die Beratungen zu diesem Gesetz vertagt hat. Das Gesetz sieht den Wegfall der steuerlichen Förderung von Wohneigentum für Neufälle ab 2005 vor.
Dem Gesetz zur Umsetzung der EG Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hatte der Bundesrat ebenfalls seine Zustimmung verweigert, da die Forderungen, die der Bundesrat bereits zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung erhoben hatte, im Beschluss des Deutschen Bundestages nicht berücksichtigt wurden. Damals hatte der Bundesrat unter anderem kritisiert, dass der Gesetzentwurf weit über die Umsetzung der Richtlinie hinausgehe und rechtstechnisch äußerst kompliziert sei. Der Vermittlungsausschuss, der daraufhin von der Bundesregierung angerufen wurde, hat seine Beratungen hierzu vertagt.
Auch beim Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts drängt der Bundesrat auf eine grundlegende Überarbeitung. In seiner Stellungnahme zum entsprechenden Entwurf der Bundesregierung hatte er bereits auf den erheblichen Änderungsbedarf hingewiesen. Weite Teile davon wurden jedoch im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages nicht berücksichtigt. Überarbeitungsbedarf bestehe insbesondere bei Durchsetzungsmaßnahmen, Unterrichtungspflichten, Warn- und Informationshinweisen an die Öffentlichkeit und der Verbraucherinformation.
Grundlegender Überarbeitung bedarf nach Ansicht des Bundesrates auch das Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Der Bundesrat fordert insbesondere die Einsetzung einer unabhängigen, branchenübergreifenden Regulierungsbehörde, die einen diskriminierungsfreien Zugang zur öffentlichen Eisenbahninfrastruktur gewährleistet. Das Gesetz sieht bisher vor, eine beim Eisenbahnbundesamt angesiedelte Trassenagentur mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch sollen nach Ansicht des Bundesrates bei der zu schaffenden Regulierungsbehörde sämtliche Zuständigkeiten im Bereich der präventiven und repressiven Kontrolle des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebündelt werden. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, die Monopolkommission mit der regelmäßigen Erstellung von Gutachten zur Marktbeobachtung im Eisenbahnsektor zu beauftragen.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze möchte der Bundesrat erreichen, dass auch weiterhin die vollständige Förderung von dreijährigen Umschulungsmaßnahmen in den Ausbildungsbereichen gewährleistet wird, in denen eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund landes- oder bundesgesetzlicher Regelungen nicht möglich ist. Dabei handelt es sich in erster Linie um die so genannnten Gesundheitsfachberufe. Eine Übergangsregelung, die eine solche Vollförderung gewährleistete, ist zum 31. Dezember 2004 ausgelaufen. Nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages soll diese Übergangsregelung um weitere sechs Monate bis zum 30. Juni 2005 verlängert werden. Dies ist jedoch nach Ansicht des Bundesrates nicht ausreichend. Die Vollförderung müsse auch darüber hinaus für diese Ausbildungsgänge gewährleistet werden.
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung dem Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes seine Zustimmung verweigert, da er eine Gefährdung der qualifizierten Akutversorgung der Krankenhäuser befürchtet. Nach seiner Ansicht ist eine Neuregelung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch Abschaffung des Regionalprinzips nicht notwendig, so lange eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dieser Sache noch aussteht. Das Gesetz sieht die Streichung einer Regelung vor, wonach Krankenhäuser nur von solchen Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden dürfen, die ihren Sitz innerhalb des selben oder eines benachbarten Landkreises haben. Zukünftig sollen alle Apotheker und Apothekerinnen der Europäischen Union Krankenhäuser in Deutschland mit Arzneimitteln beliefern können. Der Bundesrat wendet sich gegen die Aufhebung der Beschränkung.
Zum Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Zum einen fordert der Bundesrat eine Beschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung bei solchen Plänen und Programmen, die sich auf das gesamte Bundesgebiet oder das gesamte Gebiet eines Landes erstrecken. Hier soll es lediglich eine so genannte stellvertretende Öffentlichkeitsbeteiligung durch Verbände und Vereinigungen geben. Zudem verlangt der Bundesrat die Streichung einer Regelung, die das Recht der Länder zur eigenständigen Feststellung der Prüfungspflicht dahingehend einschränkt, das bestimmte bundesgesetzliche Regelungen zu beachten sind. Als Folge dessen bleibe für die Länder selbst kein substanzieller Gestaltungsspielraum. Schließlich soll eine Reihe von Plänen und Programmen von der Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung ausgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Landschaftsplanung, die Verkehrswegeplanung, die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, Hochwasserschutzpläne sowie die Lärmminderungs- und Luftreinhaltepläne.
Der Vermittlungsausschuss wurde zum Straßenverkehrsgesetz im Wesentlichen aus zwei Gründen angerufen. Zum einen verlangt der Bundesrat, im Straßenverkehrsgesetz eine Verknüpfung des Zulassungsrechts mit dem Gebührenrecht festzuschreiben. Dann könnten die Zulassungsbehörden der Länder die Zulassung von Kraftfahrzeugen von der Entrichtung von Gebühren und sonstigen zulassungsbezogenen Auslagen abhängig machen. Bisher entstehen den Ländern durch Kostenrückstände und die dadurch bedingten Zinsausfälle erhebliche finanzielle Nachteile. Der zweite Anrufungsgrund bezieht sich auf eine erst in den Ausschussberatungen des Deutschen Bundestages eingefügte Regelung, wonach der Betrieb einer Ausbildungsfahrschule ohne Nachweis des dreijährigen Vorbesitzes einer Fahrschulerlaubnis möglich sein soll. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, nicht jeder Fahrlehrer verfüge über die Erfahrungen als Betreiber einer Fahrschule und demzufolge sei der Nachweis einer mehrjährigen Fahrschulerlaubnis weiterhin erforderlich.
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Drucksache 645/04 (Beschluss)
Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage
Drucksache 836/04 (Beschluss)
(Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat)
Drucksache 946/04
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bun-desregierung)
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 855/04 (Beschluss)
(Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat)
Drucksache 949/04
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bun-desregierung)
Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Drucksache 922/04 (Beschluss)
Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Drucksache 955/04 (Beschluss)
Zweites Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 41/05 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes
Drucksache 44/05 (Beschluss)
(Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat)
Drucksache 115/05
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bun-desregierung)
Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)
52/05 (Beschluss)
Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
Drucksache 56/05 (Beschluss)