Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften unterbreitet. Darin ist vorgesehen, dass die gesamte Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur aller Eisenbahnen in einer Regulierungsbehörde gebündelt wird. Zuständige Regulierungsbehörde soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sein. Sie kann von Amts wegen sowohl präventiv im Rahmen der Zugangsüberwachung als auch repressiv im Hinblick auf die Einhaltung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften tätig werden und bei Zuwiderhandlungen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bei der Regulierungsbehörde wird ein neuer Eisenbahninfrastrukturbeirat gebildet, der durch je neun Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates besetzt wird. Über diesen Beirat soll der Einfluss von Bundestag und Ländern in bahnpolitischen Entscheidungen gewährleistet werden. Er soll die Regulierungsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen und Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit unterbreiten. Schließlich soll die Monopolkommission beauftragt werden, alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb besteht.
Der Vermittlungsvorschlag setzt wesentliche Punkte des Anrufungsbegehrens des Bundesrates um. Er bedarf nunmehr noch der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag. Erst danach kann der Bundesrat darüber abstimmen, ob er dem Gesetz zustimmen wird.