Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes unterbreitet. Im Mittelpunkt des Kompromisses stehen drei Punkte: die Aufhebung des Ackerbauverbots in erosionsgefährdeten Abflussbereichen, die Aufhebung des generellen Verbots der Ausweisung neuer Baugebiete und der Errichtung neuer Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten.
Bisher sah der Gesetzesbeschluss des Bundestages ein Ackerbauverbot in erosionsgefährdeten Abflussbereichen ohne Ausnahmemöglichkeiten und erhebliche Auflagen für die Landwirtschaft außerhalb der Abflussbereiche vor. Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses obliegt es nunmehr den Ländern, für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Überschwemmungsgebieten festzulegen, wie Erosionen und Schadstoffeinträge vermieden bzw. verringert werden können. Darüber hinaus eröffnet der Kompromissvorschlag den Behörden die Möglichkeit, in Ausnahmefällen neue Baugebiete auch in Überschwemmungsgebieten auszuweisen. Das soll dann zulässig sein, wenn keine andere Möglichkeit der Siedlungsentwicklung besteht oder geschaffen werden kann und das neu auszuweisende Gebiet unmittelbar an ein bereits bestehendes Baugebiet angrenzt, keine Belange des Hochwasserschutzes beeinträchtigt werden und die Bebauung nicht mit erheblichen Gefahren für Personen oder Sachen verbunden ist.
Der Einigungsvorschlag muss nunmehr vom Deutschen Bundestag bestätigt werden. Erst dann kann der Bundesrat über das geänderte Gesetz abstimmen. Der Bundesrat hält das Gesetz für zustimmungsbedürftig, während der Deutsche Bundestag vom Vorliegen eines Einspruchsgesetzes ausgeht.