Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Einigungsvorschlag zum Straßenverkehrsgesetz vorgelegt, der dem Anrufungsbegehren des Bundesrates weitestgehend entspricht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Länder selbst bestimmen können, ob sie die Zulassung von Fahrzeugen von der Entrichtung der dafür bestimmten Gebühren und Auslagen sowie rückständiger Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen abhängig machen.
Darüber hinaus soll, wie ebenfalls vom Bundesrat gefordert, der Betrieb einer Ausbildungsfahrschule auch weiterhin den mindestens dreijährigen Vorbesitz einer Fahrschulerlaubnis voraussetzen. Der Gesetzesvorschlag des Deutschen Bundestages sah vor, dieses Erfordernis zu streichen.
Der Vermittlungsvorschlag muss nunmehr vom Deutschen Bundestag bestätigt werden. Im Anschluss daran kann der Bundesrat darüber entscheiden, ob er dem geänderten Gesetz zustimmen möchte.