Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromissvorschlag zur Absicherung der Finanzierung des dritten Umschulungsjahres in Altenpflegeberufen vorgelegt.
Für alle nach dem 31. Dezember 2005 beginnenden Weiterbildungsmaßnahmen in der Altenpflege soll die Finanzierung außerhalb der Arbeitsförderung abgesichert werden. So soll der Träger der praktischen Ausbildung von Altenpflegern und Altenpflegerinnen neben einer angemessenen Ausbildungsvergütung im dritten Jahr auch die Weiterbildungskosten der Maßnahme erstatten. Diese Kosten kann der Träger jedoch in den Entgelten und Vergütungen für seine Leistungen berücksichtigen.
Alle Weiterbildungsmaßnahmen - auch in anderen Gesundheitsfachberufen, bei denen eine Verkürzung der Ausbildungszeit nicht möglich ist -, die bis zum 31. Dezember 2005 beginnen, sollen weiterhin vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.
Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses muss nunmehr vom Deutschen Bundestag bestätigt werden. Erst danach kann der Bundesrat über das geänderte Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze abstimmen. Es handelt sich hierbei um ein Einspruchsgesetz.