20.04.2005

Kompromiss zum Apothekengesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Einigungsvorschlag unterbreitet, der sowohl die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung in Krankenhäusern gewährleisten als auch der Forderung eines freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union nachkommen soll. Dazu wird die bisherige Regionalgrenze aufgehoben, wonach Krankenhäuser nur von solchen Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden dürfen, die ihren Sitz innerhalb desselben oder eines benachbarten Landkreises haben. Zukünftig können alle Apotheker und Apothekerinnen der Europäischen Union Krankenhäuser in Deutschland mit Arzneimitteln beliefern, sofern sie mit dem Krankenhaus einen Vertrag über die Arzneimittelversorgung schließen. Dieser Vertrag ist von den Ländern zu genehmigen, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So muss zum Beispiel die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung insbesondere im Hinblick auf die Ausstattung der Apotheken mit den erforderlichen Räumen, Einrichtungen und Mitarbeitern gewährleistet sein. Der Vertrag muss ferner regeln, dass die Apotheke dem Krankenhaus Arzneimittel zur akuten medizinischen Versorgung unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellt und eine persönliche Beratung des Personals - im Notfall auch unverzüglich - erfolgt. Darüber hinaus soll das Personal des Krankenhauses kontinuierlich über eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie beraten werden. Zudem soll der Leiter der Apotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker Mitglied der Arzneimittelkommission des Krankenhauses sein.

Der Vermittlungsvorschlag bedarf der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag. Erst im Anschluss daran kann der Bundesrat über das geänderte Gesetz als Ganzes abstimmen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dieser wird hierüber voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 29. April 2005 entscheiden.

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