Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der das Altforderungsregelungsgesetz um eine Härtefallklausel ergänzt.
Das Gesetz sieht vor, dem heutigen Gläubiger von Altforderungen - in der Regel dem Bund - einen eigenständigen Leistungsanspruch gegen den Schuldner einzuräumen, sofern dieser einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz hat und die entschädigungsmindernde Anrechnung seiner Verbindlichkeiten fehlgeschlagen ist. Nach dem vom Vermittlungsausschuss unterbreiteten Vorschlag können in Härtefällen Stundungs- und Zahlungsvereinbarungen getroffen werden.
Der Vermittlungsvorschlag bedarf nunmehr noch der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag. Erst danach kann der Bundesrat über das geänderte Gesetz abstimmen. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.