Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf Änderungen beim Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen, das der Bundestag am 24. Februar dieses Jahres beschlossen hatte, geeinigt.
Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass zukünftig eine Gaststättenerlaubnis generell nicht mehr erforderlich ist, wenn alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden. Die bisherigen Einschränkungen entfallen insoweit. Die Landesregierungen können - wie es bereits der Gesetzesbeschluss des Bundestages vorsah - befristet von Berufsausübungsregelungen im Gewerbe- und Gaststättenrecht abweichen, und zwar über einen Zeitraum von fünf (bisher vier) Jahren.
Auch im Beherbergungsstatistikgesetz kommt es zu Vereinfachungen: Beherbungsstätten müssen künftig nicht mehr monatlich, sondern nur noch jährlich die Zahl der Gästezimmer erheben. Keine Angaben sind mehr erforderlich über die Belegung der Zimmer.
Weitere Vereinfachungen und Änderungen sind unter anderem vorgesehen im Tierschutzgesetz, im Güterkraftverkehrsgesetz, im Asylbewerberleistungsgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz. So dürfen Jugendliche künftig in Betrieben mit außergewöhnlicher Hitzeeinwirkung in der warmen Jahreszeit ab 5 Uhr morgens beschäftigt werden, ohne dass dies - wie bisher - durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden muss. Gleiches gilt für bestimmte abendliche Veranstaltungen bis 23 Uhr, bei denen die Jugendlichen mitwirken.
Der Vermittlungsvorschlag bedarf der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag. Erst im Anschluss daran kann der Bundesrat über das geänderte Gesetz als Ganzes abstimmen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dieser wird hierüber voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 27. Mai 2005 entscheiden.