Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend eine Einigung zum Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) erzielt. Der Einigungsvorschlag sieht unter anderem vor, dass die Bundesregierung künftig durch Rechtsverordnung Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, zur Umsetzung von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften, nicht nur in die Liste "SUP pflichtiger Pläne und Programme" aufnehmen, sondern auch aus dieser herausnehmen kann, wenn sie voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung eines Plans oder Programms soll künftig nicht zwingend vorgeschrieben, sondern fakultativ möglich sein. Die Abfallwirtschaft wurde aus dem Regelungsbereich des "SUP-Verfahrens nach Maßgabe des Landesrechts" herausgenommen. Die Länder regeln demgemäß das Verfahren für die Feststellung der SUP-Pflicht und für die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung künftig nur für Pläne und Programme aus den Bereichen Wasserhaushalt und Raumordnung, wenn sie einer Strategischen Umweltprüfung bedürfen. Die Länder müssen nicht, wie es der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Dezember 2004 vorsah, bei den hiernach zu erlassenden Regelungen die Anforderungen des neuen Bundesgesetzes beachten. Der Bundesrat hatte insoweit verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf einen Eingriff in die Rechte der Länder geltend gemacht. Bei den Abfallwirtschaftsplänen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz setzte sich der Bundesrat mit seiner Meinung durch, dass die Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung vom jeweiligen Planinhalt abhänge und demzufolge nicht zwingend vorgeschrieben werden könne. Die zwingende SUP-Pflicht von Abfallwirtschaftsplänen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sei weder EG-Europäische Gemeinschaft rechtlich geboten noch in der Sache sinnvoll, so der Bundesrat seinerzeit in der Begründung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Schließlich enthält der Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses auch die Streichung der "Festsetzung der Überschwemmungsgebiete" nach dem Wasserhaushaltsgesetz aus der Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme. Der Bundesrat hatte hierzu die Meinung vertreten, bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten liege an sich ein Rechtsakt vor, jedoch kein Plan oder Programm. Es werde eine naturgegebene Tatsache schlicht abgebildet.
Der Vermittlungsvorschlag bedarf der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag. Erst im Anschluss daran kann der Bundesrat über das geänderte Gesetz als Ganzes abstimmen. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Dies könnte bereits in der nächsten Sitzung am 27. Mai 2005 geschehen.