Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, dem 15. Juni 2005, 15.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:
- Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung - zustimmungsbedürftiges Gesetz)
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite im Saal 2.088 und die
- B-Seite im Saal 2.128
jeweils um 14.00 Uhr statt.
Die unter TOP 1 bis 6 genannten Gesetze hat der Vermittlungsausschuss bereits in der Vergangenheit - zum Teil mehrfach - beraten. Zu dem Gesetz zur Bekämpfung von Umgebungslärm sind bereits zwei Einigungsversuche gescheitert. Zu dem Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (TOP 7) und zum Gesetz betreffend die akustische Wohnraumüberwachung (TOP 8) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. Mai 2005 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Dem Gesetz zur ... Abschaffung der Eigenheimzulage hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. November 2004 die Zustimmung verweigert. Eine Begründung für die Ablehnung wurde nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, der die Beratungen zu diesem Gesetz vertagt hat. Das Gesetz sieht den Wegfall der steuerlichen Wohneigentumsförderung für Neufälle ab 2005 vor.
Beim Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts drängt der Bundesrat auf eine grundlegende Überarbeitung. In seiner Stellungnahme zum entsprechenden Entwurf der Bundesregierung hatte er bereits auf den erheblichen Änderungsbedarf hingewiesen. Weite Teile davon wurden jedoch im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages nicht berücksichtigt. Überarbeitungsbedarf bestehe insbesondere bei Durchsetzungsmaßnahmen, Unterrichtungspflichten, Warn- und Informationshinweisen an die Öffentlichkeit und der Verbraucherinformation.
Dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hatte der Bundesrat ebenfalls seine Zustimmung verweigert, da die Forderungen, die der Bundesrat bereits zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung erhoben hatte, im Beschluss des Deutschen Bundestages nicht berücksichtigt wurden. Damals hatte der Bundesrat unter anderem kritisiert, dass der Gesetzentwurf weit über die Umsetzung der Richtlinie hinausgehe und rechtstechnisch äußerst kompliziert sei. Im Vermittlungsausschuss, der von der Bundesregierung angerufen wurde, ist der zweite Einigungsversuch bereits gescheitert.
Zum Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Änderungsbedarf bestehe insbesondere bei den Regelungen zum Standortregister, zur guten fachlichen Praxis beim Umgang mit bereits in Verkehr gebrachten Produkten und bei der Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. So sollen die allgemein zugänglichen Daten aus dem Standortregister soweit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Die Regelungen zur guten fachlichen Praxis sollen so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht bereits aus Gründen der Vorsorge für die Koexistenz untersagt werden kann. Die Vorsorgepflichten sollen zudem auf das Erforderliche überprüft und im Hinblick auf unverhältnismäßige Maßnahmen reduziert werden. Eine Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit soll schließlich nur bei hinreichendem Verdacht einer Rechtsgutgefährdung erfolgen.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfolgte mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung. Das Gesetz trage nicht zur Durchsetzung einer effektiven Wettbewerbskontrolle bei Kartellverstößen bei. Zudem müsse ein - im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehenes - systemwidriges materielles Sonderkartellrecht für den Pressebereich vermieden werden. Im Einzelnen sollen unter anderem die gesetzliche Regelung einer "europafreundlichen Anwendung" der nationalen Kartellvorschriften gestrichen und die pressespezifischen Änderungen des Kartellrechts sowie die Regelungen zur Abschöpfung der geldwerten Vorteile, die aus Kartellrechtsverstößen resultieren, neu gefasst werden. Eine gerichtlich verhängte Geldbuße soll den Landeshaushalten und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, regelmäßig der Bundeskasse zufließen. Schließlich sollen die Übergangsfristen für legalisierte Kartelle modifiziert werden.
Auch das Energiewirtschaftsrecht bedarf nach Ansicht des Bundesrates einer grundlegenden Überarbeitung. Es genüge nicht seiner Zielsetzung, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu gewährleisten. Auch soll die hohe Anzahl bürokratischer Regeln, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark belasten, reduziert werden.
Beim Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention begründet der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses damit, dass weder die Bundesregierung noch der Deutsche Bundestag seine Stellungnahme vom März 2005 zum Entwurf dieses Gesetzes aufgegriffen haben. Kritisch zu bewerten sei insbesondere die Finanzierung der Präventionsmaßnahmen durch die Sozialkassen. Prävention ist nach Ansicht des Bundesrates eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Bundesmitteln zu finanzieren sei.
Beim Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts will der Bundesrat die Möglichkeiten der akustischen Wohnraumüberwachung erweitern. Vorgeschlagen wird, die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Scheckkarten, besonders schwere Fälle der Bildung krimineller Vereinigungen und bestimmte schwere Sexualdelikte in den Katalog der Anlasstaten für eine solche Überwachung aufzunehmen. Zudem soll klargestellt werden, dass - wie bisher auch - keine Wohnraumüberwachung vorliegt, wenn der Wohnungsinhaber mit dem Einsatz der technischen Mittel einverstanden ist. Dies komme in dem vom Bundestag vorgelegten Gesetz nicht hinreichend zum Ausdruck. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, regelmäßig nach sechs Monaten das Oberlandesgericht mit der Überprüfung der Wohnraumüberwachung zu befassen.
Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage
Drucksache 836/04 (Beschluss)
(Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat)
Drucksache 946/04
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)
Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Drucksache 922/04 (Beschluss)
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Drucksache 855/04 (Beschluss)
(Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat)
Drucksache 949/04
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)
Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Drucksache 189/05 (Beschluss)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Drucksache 210/05 (Beschluss)
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Drucksache 248/05 (Beschluss)
Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention
Drucksache 306/05 (Beschluss)
Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)
Drucksache 359/05 (Beschluss)