Der Vermittlungsausschuss hat sich heute entgegen der ursprünglichen Ankündigung auch mit dem Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung befasst. Im Ergebnis hat der Ausschuss den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages bestätigt. Der Bundesrat hat nunmehr in seiner nächsten Sitzung darüber zu entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmen wird.
Gegenstand des Gesetzes ist eine Sonderregelung in der Bundesnotarordnung für das badische Rechtsgebiet. Dieses soll für die Regelform des Notariats nach der Bundesnotarordnung - Bestellung von Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung - geöffnet werden. Bisher wurden Notariatsaufgaben im Land Baden-Württemberg von Notaren im Landesdienst wahrgenommen.