15.06.2005

Einigung bei Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich heute auf einen Kompromiss zum Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts geeinigt. In seinem fachlichen Teil bleibt das Gesetz abgesehen von zahlreichen redaktionellen Änderungen unverändert. Gestrichen werden die Bestimmungen zur Verbraucherinformation, soweit sie das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen betreffen. Die Regelungen über das aktive Informationsrecht der Behörden hingegen bleiben bestehen. Die Behörden können danach die Öffentlichkeit informieren, wenn der Verdacht besteht, dass von einem Erzeugnis Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen oder gegen Vorschriften zum Schutz vor Täuschung verstoßen worden ist.

Der Vermittlungsvorschlag muss zunächst vom Deutschen Bundestag bestätigt werden. Erst dann kann der Bundesrat abschließend darüber entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt.

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.