Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich heute auf einen Kompromiss zum Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts geeinigt. In seinem fachlichen Teil bleibt das Gesetz abgesehen von zahlreichen redaktionellen Änderungen unverändert. Gestrichen werden die Bestimmungen zur Verbraucherinformation, soweit sie das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen betreffen. Die Regelungen über das aktive Informationsrecht der Behörden hingegen bleiben bestehen. Die Behörden können danach die Öffentlichkeit informieren, wenn der Verdacht besteht, dass von einem Erzeugnis Risiken für die menschliche Gesundheit ausgehen oder gegen Vorschriften zum Schutz vor Täuschung verstoßen worden ist.
Der Vermittlungsvorschlag muss zunächst vom Deutschen Bundestag bestätigt werden. Erst dann kann der Bundesrat abschließend darüber entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt.