Die bisherige Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wird zukünftig als Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn den Zugang zu den Netzen in diesen Bereichen und die dafür erhobenen Entgelte überwachen. Der Vermittlungsausschuss hat sich am heutigen Nachmittag auf einen Kompromiss zum Energiewirtschaftsrecht verständigt, der ferner vorsieht, die Länder an den Regulierungsaufgaben zu beteiligen, sofern es sich um Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 Kunden handelt und deren Leitungsnetze die Landesgrenzen nicht überschreiten. Maßnahmen der Anreizregulierung sollen nicht, wie im bisherigen Gesetzesbeschluss vorgesehen, eigenmächtig von der Netzagentur eingeführt werden. Der Vermittlungsvorschlag sieht vor, dass Vorgaben für eine solche Anreizregulierung in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Gestrichen wird schließlich eine Regelung zur Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen.
Das Gesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Stromrichtlinie und der EU-Gasrichtlinie und soll durch verschärfte Wettbewerbsaufsicht über die Leitungsnetzbetreiber die Liberalisierung des Marktes forcieren. Alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen müssen ihre Tarife für die Energiedurchleitung zukünftig der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Die Bundesnetzagentur kontrolliert, ob die Betreiber ihre Entgelte auf Basis der Vorgaben für die Kalkulation der Netzkosten korrekt berechnet haben. Außerdem sollen Netzbetreiber und Energieanbieter sowohl rechtlich als auch operationell getrennt werden. Damit soll garantiert werden, dass der Netzbetreiber gegenüber allen Transportkunden neutral ist.
Der Vermittlungsvorschlag bedarf nunmehr noch der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag, bevor der Bundesrat abschließend über das neue Energiewirtschaftsrecht beschließen kann.