Mit dem heute vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag soll der Katalog der Anlasstaten, die eine akustische Wohnraumüberwachung rechtfertigen, erweitert werden. Auch der Verdacht auf eine gewerbs- oder bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln und bestimmte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtfertigen zukünftig Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung.
Das Gesetz ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004, in welchem die akustische Wohnraumüberwachung grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt wird, Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung jedoch unterbunden werden sollen. Um die Forderung des Gerichts umzusetzen, sieht das Gesetz vor, dass Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung nur angeordnet werden dürfen, wenn anzunehmen ist, dass keine Gespräche aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Das Abhören ist sofort zu unterbrechen, wenn private Gespräche begonnen werden.
Der Vermittlungsvorschlag muss nunmehr vom Deutschen Bundestag bestätigt werden, bevor der Bundesrat über das Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erneut abstimmen kann.