15.06.2005

Kompromiss zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der Vermittlungsausschuss hat am heutigen Nachmittag einen Kompromissvorschlag zum Kartellrecht vorgelegt. Die im ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehenen Sonderregelungen für Pressekartelle wurden aus dem Gesetz herausgenommen. Gestrichen wurde auch eine Regelung, die zur umfassenden Anwendung der Grundsätze des europäischen Wettbewerbsrechts verpflichtet. Der Vermittlungsvorschlag sieht darüber hinaus vor, die Übergangsfrist für legalisierte Kartelle um eineinhalb Jahre bis zum 31. Dezember 2007 zu verlängern. Hinausgeschoben wird auch der Zeitpunkt, ab dem das Bundeskartellamt als Vollstreckungsbehörde für Geldbußen und Geldbeträge, deren Verfall angeordnet wurde, auftritt. Mit der Übernahme der Vollstreckung durch das Bundeskartellamt, also ab 30. Juni 2009, fließen die daraus resultierenden Beträge der Bundeskasse und nicht mehr den Landeskassen zu. Schließlich werden die Landesbehörden an den Ermittlungen gegen Kartellrechtsverstöße beteiligt. Sie können zukünftig neben dem Bundeskartellamt einzelne Wirtschaftszweige oder einzelne Arten von Vereinbarungen untersuchen.

Der vom Vermittlungsausschuss unterbreitete Einigungsvorschlag bedarf zunächst der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag. Erst danach kann der Bundesrat darüber entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt.

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