Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Montag, dem 5. September 2005, 15.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:
- Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" (Einspruchsgesetz)
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Einspruchsgesetz)
- Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung (Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)
- Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
- Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (zustimmungsbedürftiges Gesetz)
Die Vorbesprechungen finden für die
- A-Seite im Saal 2.088 und die
- B-Seite im Saal 2.128
jeweils um 14.00 Uhr statt.
Zu den unter TOP 1 bis 5 genannten Gesetzen hat der Vermittlungsausschuss bereits in der Vergangenheit - zum Teil mehrfach - getagt und die weiteren Beratungen stets vertagt. Zu den unter TOP 6 bis 10 genannten Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli 2005 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zu dem unter TOP 11 genannten Gesetz hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
Dem Gesetz zur ... Abschaffung der Eigenheimzulage hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. November 2004 die Zustimmung verweigert. Eine Begründung für die Ablehnung wurde nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen, der die Beratungen zu diesem Gesetz mehrfach vertagt hat. Das Gesetz sieht den Wegfall der steuerlichen Wohneigentumsförderung für Neufälle ab 2005 vor.
Zum Zweiten Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Änderungsbedarf bestehe insbesondere bei den Regelungen zum Standortregister, zur guten fachlichen Praxis beim Umgang mit bereits in Verkehr gebrachten Produkten und bei der Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. So sollen die allgemein zugänglichen Daten aus dem Standortregister soweit reduziert werden, dass nicht für jedermann ohne berechtigtes Interesse erkennbar ist, auf welchem Grundstück gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Die Regelungen zur guten fachlichen Praxis sollen so ausgestaltet werden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht bereits aus Gründen der Vorsorge für die Koexistenz untersagt werden kann. Die Vorsorgepflichten sollen zudem auf das Erforderliche überprüft und im Hinblick auf unverhältnismäßige Maßnahmen reduziert werden. Eine Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit soll schließlich nur bei hinreichendem Verdacht einer Rechtsgutgefährdung erfolgen.
Beim Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention begründet der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses damit, dass weder die Bundesregierung noch der Deutsche Bundestag seine Stellungnahme vom März 2005 zum Entwurf dieses Gesetzes aufgegriffen haben. Kritisch zu bewerten sei insbesondere die Finanzierung der Präventionsmaßnahmen durch die Sozialkassen. Prävention ist nach Ansicht des Bundesrates eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Bundesmitteln zu finanzieren sei.
Das Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Absatzfondsgesetz ist auf grundlegende Überarbeitung gerichtet. Die in dem Gesetz vorgesehene Kostenerstattung für die Erhebung der Absatzfondsbeiträge durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung führe zu einer erheblichen Reduzierung der für die Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse zur Verfügung stehenden Mittel. Die Reduktion der Mitglieder im Verwaltungsrat habe zudem zur Folge, dass die Zahl der Repräsentanten beitragszahlender Gruppen zu Gunsten beitragsferner Gruppen verschoben wird. Dadurch werde die strategische Ausrichtung sowie der Mitteleinsatz des Fonds fremdbestimmt. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass das Gesetz nicht die Verschiebung in der landwirtschaftlichen Produktion zu Gunsten von nachwachsenden Rohstoffen berücksichtige. Diese Verschiebung müsse auch zu einer veränderten Zusammensetzung des Verwaltungsrats führen.
Der Bundesrat verlangt die Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur". Er ist der Ansicht, dass dem Bund hierfür keine verfassungsrechtliche Kompetenz zustehe. Die Ziele, die mit der Errichtung der Bundesstiftung Baukultur verfolgt werden, seien kulturpolitischer Art. Die Förderung, Entwicklung und Repräsentation der Kulturpolitik obliege jedoch allein den Ländern. Die Kulturhoheit bilde ein Kernstück der verfassungsrechtlichen Eigenständigkeit der Länder. Ungeschriebene Kompetenzen des Bundes bedürfen hingegen als Ausnahme von der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder einer besonderen Rechtfertigung. Eine solche enthalte die Gesetzesbegründung jedoch nicht.
Bei dem Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze drängt der Bundesrat auf eine grundlegende Überarbeitung. Insbesondere die vorgesehene Verlängerung der Übergangsregelung für die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld stehe der grundsätzlich begrüßenswerten Zielsetzung des Gesetzes entgegen, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern. Begrüßenswert sei auch die Zielsetzung des Gesetzes, das Verbot der wiederholten befristeten Beschäftigung zu lockern. Die vorgesehene Regelung gehe jedoch nicht weit genug, um den gewünschten Beschäftigungseffekt zu erzielen. Bereits in seiner Stellungnahme zum entsprechenden Entwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat eine deutlich weitergehende und effektivere Lösung im Sinne der Zielsetzung vorgeschlagen.
Grundlegender Überarbeitung im Sinne einer Beschränkung auf das europarechtlich zwingend Gebotene bedarf nach Ansicht des Bundesrates auch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien. Hierbei soll insbesondere der Anwendungsbereich des mit Artikel 1 eingeführten Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung (Antidiskriminierungsgesetz - ADG) im Bereich des allgemeinen Zivilrechts auf die Diskriminierungsmerkmale beschränkt werden, die von den europäischen Richtlinien zwingend vorgegeben werden. Das Gesetz gehe ohne Grund weit über die Vorgaben hinaus. Die Vorschriften wirkten sich schädlich auf den Arbeitsmarkt aus und führten zu einem unnötigen bürokratischen Mehraufwand und zu Rechtsunsicherheit.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG) erfolgte mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung. Die Errichtung der Bundesanstalt für den Digitalfunk sei verfrüht. Es bestehe kein Anlass, durch die beschleunigte Verabschiedung des Gesetzes Fakten zu schaffen, bevor nicht Einvernehmen über den Inhalt des Abkommens mit den Ländern erzielt sei. Eine Festlegung seitens der Länder könne erst dann erfolgen, wenn ein Gesamtkonzept vorliege, in dem sowohl alle Kosten und ihre Verteilung als auch weitere Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern geregelt seien.
Zum Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Insbesondere sei eine Regelung zu treffen, welche eine angemessene Beteiligung des Bundes an den bei der Rückführung illegal exportierter Abfälle und deren schadloser Verwertung oder gemeinwohlverträglicher Beseitigung entstehenden Kosten, soweit sie nicht vom Verursacher oder einem sonstigen erstattungspflichtigen Dritten gedeckt sind, sicherstellt. Die Regelung zur Abwicklung eines Vermögensüberschusses bei Beendigung der Anstalt sei so zu treffen, dass dieser Überschuss sowie eventuelle Verbindlichkeiten auf den Bund übergehen. Der Bundesrat hat ferner festgestellt, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, während der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht.
Auch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften bedarf nach Ansicht des Bundesrates der grundlegenden Überarbeitung. Das im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz berücksichtige zentrale Forderungen des Bundesrates aus dem Ersten Durchgang nicht. Insofern bestehe ein erkennbarer Nachbesserungsbedarf, vor allem bei der Anpassung der Regelungen an EU-Richtlinien, dem Umfang und der Ausgestaltung der Preisangabe- und -ansagepflichten sowie bei der Verlängerung der Übergangsfristen. Weitere Anrufungsgründe betreffen die Haftungsbeschränkung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten und die Fälligkeit der Entgeltforderung bei Beanstandungen durch Endnutzer.
Dem Zwanzigsten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli 2005 die Zustimmung verweigert. Eine Begründung für die Ablehnung wurde nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen.
Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage
Drucksache 836/04 (Beschluss)
(Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat)
Drucksache 946/04
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)
Zweites Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts
Drucksache 189/05 (Beschluss)
Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention
Drucksache 306/05 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Drucksache 373/05 (Beschluss)
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
Drucksache 380/05
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 442/05 (Beschluss)
Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien
Drucksache 445/05 (Beschluss)
Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG)
Drucksache 519/05 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung
Drucksache 456/05
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 438/05
Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Drucksache 516/05 (Beschluss)
(Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat)
Drucksache 587/05
(Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung)