05.09.2005

Bund trägt Kosten für Abwicklung des Solidarfonds Abfallrückführung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute zum Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung einen Einigungsvorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Verbindlichkeiten bzw. ein eventueller Vermögensüberschuss, die bei Beendigung der Abwicklung festgestellt werden, dem Bund zuzurechnen sind, da dieser die Anstalt getragen hat. Die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung wurde durch Bundesgesetz errichtet, durch Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums ausgestaltet und unterstand zudem der Rechts- und Fachaufsicht dieses Ministeriums.

Der Einigungsvorschlag sieht ferner vor, dass zukünftig das jeweilige Land die Kosten für die Rückführung der Abfälle und deren schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung zu tragen hat, sofern eine Erstattung durch den Verursacher oder sonstige Dritte nicht in Betracht kommt. Dies entspricht der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung des Artikel 83 Grundgesetz, wonach die Länder für den Vollzug des Abfallrechts und insbesondere für die Wiedereinfuhr illegal verbrachter Abfälle zuständig sind. Gemäß Artikel 104 a Absatz 1 des Grundgesetzes haben sie dementsprechend auch die Kosten dafür zu tragen.

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bedarf nunmehr der Bestätigung durch den Deutschen Bundestag. Im Anschluss daran kann der Bundesrat entscheiden, ob er dem so geänderten Gesetz zustimmt. Während der Deutsche Bundestag das Gesetz als Einspruchsgesetz behandelt, hat der Bundesrat dessen Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt.

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