Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am
Mittwoch, 23. April 2008, um 17.00 Uhr,
im Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,
Saal 1.128,
zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf Verlangen des Bundesrates berät er über das Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern.
Das - zustimmungsbedürftige - Gesetz regelt einheitlich das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte und ersetzt das Beamtenrechtsrahmengesetz, das im Wege der Föderalismusreform entfallen ist. Ziel des Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, insbesondere um die Mobilität der Beamten zu gewährleisten. Dabei normiert es vor allem die Kernbereiche des Statusrechts wie Begründung oder Beendigung des Beamtenverhältnisses.
In seinem Anrufungsbeschluss vom 15. Februar 2008 fordert der Bundesrat, die Vorschriften zur landesinternen Umbildung von Körperschaften zu streichen. Er spricht dem Bund die Kompetenz zur Normierung des landesinternen Personalwechsels ab. Seine Befugnis beziehe sich lediglich auf länderübergreifende Maßnahmen, heißt es in der Begründung.
Die Vorbesprechungen finden für
- die A-Seite in Saal 2.088 und
- die B-Seite in Saal 2.128
jeweils um 16.00 Uhr statt.
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
Drucksache 59/08 (Beschluss)
1.443 Zeichen