Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Einigungsvorschlag in dem Verfahren zum Beamtenstatusgesetz beschlossen, der dem Anrufungsbegehren der Länder entspricht. Er empfiehlt, die Vorschriften zur landesinternen Umbildung von Körperschaften wieder aus dem Gesetz zu streichen. Die bundesgesetzlichen Bestimmungen zum Beamtenstatus beim Dienstherrenwechsel sollen sich auf länderübergreifende Maßnahmen beschränken. So war es auch im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen.
Im Vorfeld des Vermittlungsverfahrens hatte es unterschiedliche Auffassungen über die Frage gegeben, wer nach Inkrafttreten der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für Bestimmungen zu rein landesinternen Körperschaftsumbildungen hat.
Der heute beschlossene Vermittlungsvorschlag wird zunächst dem Deutschen Bundestag zur Bestätigung vorgelegt. Erst im Anschluss daran entscheidet der Bundesrat über seine Zustimmung zu dem entsprechend geänderten Gesetz. Diese Abstimmung erfolgt voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung am kommenden Freitag, 25. April 2008.
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