23.05.2008

Vermittlungsverfahren zum Wehrrecht

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften angerufen. Er fordert, die Regelungen zur Zurückstellung von der Wehrpflicht eines dual Studierenden - also eines Studenten, dessen Studium mit einer Ausbildung verbunden ist - zu überarbeiten. Das Gesetz sieht vor, dual Studierende nur dann von Anfang an von der Wehrpflicht zurückzustellen, wenn das Studium maximal acht Semester dauert und es spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn aufgenommen wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird das mit einer Ausbildung verbundene Studium wehrpflichtrechtlich wie ein klassisches Hochschulstudium behandelt. Dies bedeutet, dass bis zum Ablauf des dritten Semesters der Student zum Wehrdienst eingezogen werden kann.

Der Bundesrat verlangt eine generelle Gleichstellung von dual Studierenden mit Auszubildenden - ganz unabhängig von spezifischen Voraussetzungen. Für Auszubildende besteht die Möglichkeit der Zurückstellung bereits mit Beginn der Lehre. Der Bundesrat befürchtet, dass die Durchführung des dualen Studiums zusätzlich erschwert und damit die Attraktivität des dualen Studiums gemindert werde, wenn der Studierende und sein Ausbilder mit der Einberufung rechnen müssen.

Eine Privilegierung von dual Studierenden, deren Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet, missachte zudem solche Studiengänge, in denen ein Fachkräftemangel herrscht. So dauert bei den Ingenieurswissenschaften das Studium regelmäßig länger - wenigstens acht Fachsemester plus ein Prüfungssemester.

Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 - WehrRÄndG 2008)

Drucksache 282/08 (Beschluss)

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