Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute einen Kompromiss zum Wohngeldrecht erzielt. Danach bleibt es sowohl bei der zehnprozentigen Erhöhung des Wohngeldes als auch bei der gesondert ausgewiesenen Heizkostenkomponente.
Änderungen schlägt der Vermittlungsausschuss allerdings bei der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern für soziale Transferleistungen vor: Ab 2009 soll das System der Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umgestellt werden. An Stelle des Festbetrags in Höhe von 409 Millionen Euro, mit dem der Bund derzeit Länder und Kommunen von grundsicherungsbedingten Mehrausgaben entlastet, tritt eine prozentual gestaffelte Kostenverteilung der Nettoausgaben. Im Jahr 2009 übernimmt der Bund zunächst 13 Prozent der Kosten. Diese Quote erhöht sich jährlich um ein Prozent, bis im Jahr 2012 der Höchstsatz von 16 Prozent erreicht ist.
Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich bereits in dieser Woche mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 4. Juli 2008. Stimmen beide Häuser zu, kann die Erhöhung des Wohngeldes wie geplant zum 1. Januar 2009 erfolgen.
Anlässlich des Vermittlungsverfahrens verständigten sich Bund und Länder darauf, zeitnah in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren die Anpassungsformel für die jährliche Berechnung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für so genannte Hartz-IV-Empfänger über das Jahr 2010 hinaus festzuschreiben. Dadurch sollen künftig Auseinandersetzungen über die Angemessenheit und die Grundlagen der Kostenverteilung vermieden werden.
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