28.11.2008

Vermittlungsverfahren zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz angerufen. Das Gesetz soll die Fachkräftebasis in Deutschland durch hochqualifizierte Ausländer sichern. Ausländische Fachkräfte, die bereits in Deutschland leben, sollen künftig leichter einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten.

Der Bundesrat möchte das Gesetz in zwei Punkten ändern. So fordert er, die zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis erforderliche Mindesteinkommensgrenze auf 53.400 Euro abzusenken. Die geplante Reduzierung auf 63.600 Euro reiche nicht aus, um genügend Ausländer anzuziehen und den Fachkräftebedarf entsprechend zu sichern. Die aktuellen Zahlen eingereister Fachkräfte machten deutlich, dass Deutschland für zugewanderte Hochqualifizierte noch nicht ausreichend attraktiv sei.

Die Länder möchten außerdem erreichen, dass ausländische Existenzgründer bereits bei einer Mindestinvestitionssumme von 250.000 Euro eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Laut geltendem Aufenthaltsrecht ist eine Investition in Höhe von 500.000 Euro notwendig. Die Tätigkeit selbstständiger Unternehmer sei eine tragende Säule für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Dazu gehörten Ausländer ebenso wie deutsche Selbstständige. Selbst bei inländischen Existenzgründern liege die Investitionssumme meist unter 250.000 Euro, begründen die Länder ihre Forderung. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz sieht insoweit noch keine Regelung vor.

Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)

Drucksache 861/08 (Beschluss)

1.718 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.