Im Vermittlungsverfahren zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz haben sich Bund und Länder heute darauf verständigt, die Mindestinvestitionssumme für die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Existenzgründer auf 250.000 Euro zu senken. Dies hatte der Bundesrat in seinem Anrufungsbeschluss mit der Begründung gefordert, dass die derzeit geltende Mindestsumme von 500.000 Euro ein erhebliches Investitionshindernis darstelle. Selbst bei deutschen Existenzgründern liege die Investitionssumme meist noch unter 250.000 Euro.
Die weitere Forderung des Bundesrates nach Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für die Niederlassungserlaubnis ausländischer Fachkräfte hat der Vermittlungsausschuss hingegen nicht aufgegriffen.
Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlene Änderung am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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