17.12.2008

Online-Durchsuchung auch im Eilfall nur mit Richtergenehmigung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Kompromiss zur BKA-Novelle erzielt. Er schlägt vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern:

Die umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer soll künftig ausnahmslos - auch im Eilfall - unter Richtervorbehalt stehen. Die ursprünglich vorgesehene Befugnis des BKA-Präsidenten, eine heimliche Online-Durchsuchung bei Gefahr im Verzug selbst anordnen zu können, wird daher gestrichen.

Mehr richterliche Einbindung sieht der Kompromiss auch für die anschließende Auswertung der online gewonnenen Daten vor: Ihre Durchsicht auf Kernbereichsrelevanz muss stets unter Sachleitung des anordnenden Gerichts geschehen.

Schließlich werden die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes abschließend aufgezählt und damit klarer gefasst.

Der Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Personen - ein weiterer Diskussionspunkt im parlamentarischen Verfahren - bleibt dagegen unverändert.

Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen damit befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008.

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