Auch zum Familienleistungsgesetz hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat heute eine Einigung erzielt. Die Aufteilung der Kosten für die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird für die nächsten drei Jahre durch differenzierte Festbeträge verändert: Im Jahr 2009 erhalten die Länder zum Ausgleich ihrer Mehrbelastungen 794 Millionen Euro, im Jahr 2010 noch 281 Millionen Euro. Im Jahr 2011 dagegen bekommt der Bund 152 Millionen Euro von den Ländern.
Bundestag und Bundesrat müssen die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen am Gesetzesbeschluss noch bestätigen. Der Bundestag wird sich bereits morgen mit dem Einigungsvorschlag befassen, der Bundesrat am 19. Dezember 2008. Stimmen beide Häuser zu, könnte das Gesetz - und damit die Kindergelderhöhung - wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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